„Sprich mit!“ – Eine teilstationäre Sprachheilintensivmaßnahme in der Grundschule Breitenfelde

Konzept

  • für Grundschulkinder mit erheblichem sprachheilpädagogischen Förderbedarf aus allen Grundschulen des Kreises Herzogtum Lauenburg

  • Beschulung der Klassenstufen 1 und 2 (Eingangsphase), nach spätestens drei Jahren erfolgt der Wechsel der Kinder zurück an die Grundschule ihres Heimatortes

  • sprachheilpädagogische Förderung während des Unterrichts am Vormittag sowie sprachfördernde Angebote und Hausaufgabenbetreuung durch qualifizierte Erzieherinnen am Nachmittag

  • kleine Klassen mit maximal 12 Kindern

  • Beschulung gemäß Anforderungen der Grundschulen

  • Ganztagsangebot mit kostenloser Beförderung

 

Aufnahmekriterien

Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Sprachheilmaßnahme sind,

  • dass die sprachlichen Beeinträchtigungen umfassend sind und mehrere Bereiche der Sprache und des Sprechens betreffen,

  • dass ein möglicher Migrationshintergrund mit Zweisprachigkeit als Grund für ein Sprachdefizit keine entscheidende Rolle spielt,

  • dass das Kind an der zuständigen bzw. gewählten Grundschule therapeutisch und schulisch nicht ausreichend gefördert werden kann

  • und vermutet werden kann, dass bei dem Kind nur der Förderschwerpunkt Sprache ermittelt werden würde bzw. dieser deutlich im Vordergrund stehen würde.

 

Aufnahmeverfahren

  • Der Meldezeitraum erstreckt sich von Anfang November bis Ende Januar des jeweiligen Jahres vor der Einschulung.

  • Meldungen können durch Eltern, aufnehmende Grundschulen, Förderzentren, Kitas oder andere Stellen erfolgen.

  • Meldungen sind zu richten an die Kreisfachberatung für Sprachheilpädagogik.  

 

Informationen und Kontakt

Kreisfachberaterin Sprachheilpädagogik

Charlotte Herder

Förderzentrum Astrid-Lindgren-Schule

Schäferkamp 16

23879 Mölln

Tel.: 0 45 42 – 83 55 99

E-Mail: charlotte.herder@schule-sh.de

Flyer Sprich mit.pdf