„Sprich mit!“ – Eine teilstationäre Sprachheilintensivmaßnahme in der Grundschule Breitenfelde
Konzept
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für Grundschulkinder mit erheblichem sprachheilpädagogischen Förderbedarf aus allen Grundschulen des Kreises Herzogtum Lauenburg
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Beschulung der Klassenstufen 1 und 2 (Eingangsphase), nach spätestens drei Jahren erfolgt der Wechsel der Kinder zurück an die Grundschule ihres Heimatortes
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sprachheilpädagogische Förderung während des Unterrichts am Vormittag sowie sprachfördernde Angebote und Hausaufgabenbetreuung durch qualifizierte Erzieherinnen am Nachmittag
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kleine Klassen mit maximal 12 Kindern
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Beschulung gemäß Anforderungen der Grundschulen
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Ganztagsangebot mit kostenloser Beförderung
Aufnahmekriterien
Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Sprachheilmaßnahme sind,
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dass die sprachlichen Beeinträchtigungen umfassend sind und mehrere Bereiche der Sprache und des Sprechens betreffen,
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dass ein möglicher Migrationshintergrund mit Zweisprachigkeit als Grund für ein Sprachdefizit keine entscheidende Rolle spielt,
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dass das Kind an der zuständigen bzw. gewählten Grundschule therapeutisch und schulisch nicht ausreichend gefördert werden kann
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und vermutet werden kann, dass bei dem Kind nur der Förderschwerpunkt Sprache ermittelt werden würde bzw. dieser deutlich im Vordergrund stehen würde.
Aufnahmeverfahren
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Der Meldezeitraum erstreckt sich von Anfang November bis Ende Januar des jeweiligen Jahres vor der Einschulung.
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Meldungen können durch Eltern, aufnehmende Grundschulen, Förderzentren, Kitas oder andere Stellen erfolgen.
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Meldungen sind zu richten an die Kreisfachberatung für Sprachheilpädagogik.
Informationen und Kontakt
Kreisfachberaterin Sprachheilpädagogik
Charlotte Herder
Förderzentrum Astrid-Lindgren-Schule
Schäferkamp 16
23879 Mölln
Tel.: 0 45 42 – 83 55 99
E-Mail: charlotte.herder@schule-sh.de